Der Beratende Ingenieur

Die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur darf nur führen, wer in die Liste der Beratenden Ingenieure eines deutschen Landes eingetragen ist. In Mecklenburg-Vorpommern wird diese Liste von der Ingenieurkammer geführt. Der Beratende Ingenieur arbeitet unabhängig und eigenverantwortlich und muss für seine Eintragung drei Jahre Berufserfahrung nachweisen. Der Beratende Ingenieur steht für Trennung von Planung und Ausführung technischer Vorhaben im Sinne des Verbraucherschutzes.

Der Bauvorlageberechtigte Ingenieur (Entwurfsverfasser)

Die Bauvorlageberechtigung ist begrifflich das Recht, Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden anzufertigen. Die Bauvorlagen, in denen ein Bauvorhaben nach Lage, Ansicht, Grundrissen, Schnitt und in sonstiger technischer Hinsicht darzustellen ist, sind notwendiger Bestandteil des Entstehungsprozesses eines Bauvorhabens. 

Durch die Unterzeichnung der Bauvorlage übernimmt der Entwurfsverfasser für die Pläne die Verantwortung.

Der Projekt-Leader (BIM-Gesamtkoordinator, Allianzmanager)

Übernahme von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft auf Grundlage der Schriftenreihe Nr. 9 vom Ausschuß der Ingenieurverbände und Ingenieurklammern für die Honorarordnung e.V. AHO-Fachkommission "Projektsteuerung / Projektmanagement"

 

§ 205 Leistungsbild Projektsteuerung (als Projekt-Leader)

 

(1) Das Leistungsbild der Projektsteuerung umfasst die Leistungen von  Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in Stabsfunktion übernehmen.

 

Handlungsbereiche

 

A  Organisation, Information, Koordination und Dokumentation

 

B  Qualitäten und Quantitäten

 

C  Kosten und Finanzierung

 

D  Termine, Kapazitäten und Logistik sowie

 

E   Verträge und Versicherungen 

 

Die Leistungen des Projekt-Leaders können auch durch sogenannte Allianz-Manager oder BIM-Gesamtkoordinatoren erbracht werden. Lassen Sie sich als Auftraggeber das Projektmanagement nicht aus  der Hand nehmen und beschränken Sie Ihre "Mitarbeiter auf Zeit" auf Leistungen der o.g. Begrifflichkeiten. Auf alle Fälle sind Sie als Bauherr der Chef und entscheiden grundsätzlich, wo die Reise hingeht.