Nutzen- und Nachhaltigkeitsbewertung

Hauptkriterium des Nutzens ist der Nutzer

Zweck = Grund einer zielgerichteten Tätigkeit

Zweckmäßigkeit = Maß für einen Zweck

 

Besonderheiten

Bei einer Nutzen- und Nachhaltigkeitsbewertung sollten nach Möglichkeit die späteren Nutzer den Nutzen selber bewerten. Das ist die Vorzugslösung! Die Vorrausetzung ist die Akzeptanz des Nutzens durch den Nutzer. Der Nutzwert vergegenständlicht sich durch die Benutzung. Es kommt nicht auf dessen tatsächlichen Nutzen an, solange der Nutzer vom Nutzen überzeugt ist (Smart - VW Golf - Bentley). Den Zweck oder Nutzen einer Sache kann nur der Eigentümer selbst bewerten.

 

Die Festlegung von Parametern, die in eine Nutzen- und Nachhaltigkeitsbewertung einfließen solle möglichst aus Tiefenkenntnissen über die gesamte Bandbreite des Betrachtungsraumes erfolgen. Hierzu bietet sich an, ein Projektteam zu bilden, das gleichzeitig die Aufgabe übernimmt, die Nutzwerte zu kommunizieren und zu erklären. Hier bietet sich ein informelles Projekt-Leadership (PL) an, dass eben nicht die Aufgaben des Projektmanagements (PM) übernimmt, sondern möglichst unabhängig Bedenken, Anregungen, Streichungen und Ergänzungen in diesem Prozess vorzunehmen autorisiert ist. Optimal ist, wenn  wissenschaftliche fundierte Varianten mit in den Gesamtprozeß einfließen.

 

Damit wird einerseits die Besorgnis eines manipulierten „Parteigutachtens“ geschwächt und andererseits müssen sich die Nutzer mit den erwartenden Nutzen intensiver auseinandersetzen. Damit werden Fehleinschätzungen minimiert. Das informelle Projektteam sollte bei einer Nutzenbewertung seinen Standpunkt bei der Bewertung offenlegen und darstellen, wem der Nutzen dient. Das Werkzeug kann selbstverständlich auch genutzt werden, um Entscheidungen des Eigentümers herbeizuführen.

 

1. Beweis: Der Schlosser kennt nicht den Nutzen einer Ahle; und der Schuster nicht den eines Franzosen;

 

2. Beweis: Der unabhängige*) Ingenieur bewertet den Nutzen aus der Sicht des Eigentümers (Nutzenbewertung gemäß Berufsethos)

 

Der Nutzen kann aber auch gemäß den Interessen fremder Nutznießer bewertet werden

 

  • bauausführendes Unternehmen
  • HOAI Honorarordnung
  • Fertigungsindustrie
  • Lobbyverbände
  • Lieferanten
  • ....

 

*) den unabhängigen Ingenieur gibt es nicht - besser der Freie Ingenieur, da es sich bei einer Nutzenbewertung nicht um ein unabhängiges Gutachten handeln kann, weil der Nutzen nicht unabhängig ist. In Klartext: Nutzenbewertungen sind immer subjektiv und parteilich. (Deshalb kann man mit der Wahl eines Gutachters mitunter das Ergebnis des Gutachtens von vorn herein bestimmen.)

Bedarfsgerechte Investitionen nur vor dem Hintergrund von Nutzwerten

Zum Beispiel sind Bauinvestitionen standortgebundene, langfristige, kapitalintensive, nutzungsspezifische und begrenzt veränderbare Investitionen.

 

Wird eine Bauinvestition nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf getätigt, ist die Investition zumindest teilweise unwirtschaftlich, im schlimmsten Fall unbrauchbar.

 

Dies versucht Köhler anhand einer angemessenen Bedarfsplanung zu verhindern. Natürlich gehört es nicht zu seinen Aufgaben, in den Verantwortungsbereich Dritter einzuwirken. Dennoch stellt er sich immer öfter der Aufgabe, seinen Auftraggebern bereits in der Konzeptphase bei einer - nach seiner Auffassung - unverzichtbaren Nutzerbedarfsplanung (NBP) zu unterstützen.