Natürlich hat auch der Eigenbauunternehmer Pflichten

Der private Bauherr ist vom Gesetzgeber her klar definiert, denn dieser wird bei der Abwicklung von Vorhaben automatisch zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten. Somit ist der  Eigenbauunternehmer logisch beschrieben. Schließen sich mehrere Bauherren zusammen, bilden diese eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ab und haften gemeinsam. Also hat der Bauherr für die notwendige Sicherheit  auf der Baustelle zu sorgen, dass keiner zu Schaden kommt. Kommt es zu einem Unfall, ist die BG BAU grundsätzlich für die Unfallversicherung zuständig. Das ist ganz einfach so und kann von weiteren Versicherungsgesellschaften auch nicht wegdiskutiert werden. Das heißt, dass der Bauherr der BG BAU gegenüber wie ein Unternehmer verpflichtet ist und hat sein privates Bauvorhaben dort auch anzumelden. 

 

Werden öffentliche Fördermittel  zur Schaffung von Wohnraum im Sinne der Wohnraumförderungsgesetze des Bundes oder der Länder (WoFG) bewilligt, gelten andere Gesetzmässigkeiten. In diesem Fall zeichnet  ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse) verantwortlich. 

 

An dieser Stelle zitiere gleich von der Website der BG BAU: Hier besteht für alle im Rahmen der Selbsthilfe unentgeltlich mithelfenden Personen einschließlich des Bauherrn und seines Ehegatten oder Lebenspartners grundsätzlich beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII. Die beitragsfreie Versicherung bei sozialer Wohnraumförderung kann nur durch Vorlage des Bewilligungsbescheides bei der BG BAU geprüft und ggf. festgestellt werden. 

 

Die Gewährung anderer Fördermittel, Aufwendungsdarlehen oder Mittel, die durch einen öffentlichen Kreditgeber zur Verfügung gestellt werden, begründet keine beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung.

 

 

Bauarbeiten

 

Was alles unter Bauarbeiten fällt ist im Standardleistungsbuch Bau  ausreichend beschrieben. 

 

Also, alle Arbeiten im Bauhauptgewerbe, die  eine Wochenarbeitszeit von 40  Wochen auf einer Baustelle überschreitet sind meldepflichtig. In der Regel wird die BG BAU ohnehin  von der genehmigungserteilenden Behörde in Kenntnis gesetzt. Spätestens nach  Vorlage Baugenehmigung will die BG BAU wissen, wie das Bauvorhaben realisiert werden soll. Ich kann nur empfehlen, auch so zu verfahren, da die BG BAU sich bisher als ein kompetenter und kooperativer Partner in Sachen “Sicherheit auf der Baustelle” ausgewiesen hat. Das wir schon deutlich, wenn man sich mal durch die Websites scrollt.