Zum Beispiel sind Bauinvestitionen standortgebundene, langfristige, kapitalintensive, nutzungsspezifische und begrenzt veränderbare Investitionen.
Wird eine Bauinvestition nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf getätigt, ist die Investition zumindest teilweise unwirtschaftlich, im schlimmsten Fall unbrauchbar.
Dies versucht Köhler anhand einer angemessenen Bedarfsplanung zu verhindern. Natürlich gehört es nicht zu seinen Aufgaben, in den Verantwortungsbereich Dritter einzuwirken. Dennoch stellt er sich immer öfter der Aufgabe, seinen Auftraggebern bereits in der Konzeptphase bei einer - nach seiner Auffassung - unverzichtbaren Nutzerbedarfsplanung (NBP) zu unterstützen.