Wettbewerbsneutrale System- und Werkstoffbewertung mittels Nutzwertanalyse


1. Gegenstand der Leistung

Gegenstand dieser Leistung ist die Erarbeitung und Moderation einer strukturierten, nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage für die Auswahl von Bauweisen, Systemen oder Werkstoffen (z. B. für einen Rohbau) auf Basis einer wettbewerbsneutralen Nutzwertanalyse.

Die Leistung umfasst die systematische Erfassung der individuellen Ziele des Auftraggebers (Nutzers), die Entwicklung von Bewertungskriterien, die Moderation des Bewertungsprozesses und die transparente Darstellung der Ergebnisse.

2. Ziel der Leistung

Ziel ist es, den Bauherren (Nutzer) zu befähigen, eine souveräne, auf seinen persönlichen Bedürfnissen basierende Entscheidung zu treffen. Anstelle eines externen Gutachtens, das eine vermeintlich objektive Wahrheit vorgibt, steht die persönliche Nutzenbewertung durch den Eigentümer im Mittelpunkt.


Damit werden folgende Zwecke verfolgt:

  • Stärkung der Nutzerautonomie: Der Zweck oder Nutzen einer Sache wird durch den bewertet, der sie nutzt und besitzt.
  • Minimierung von Fehleinschätzungen: Der Nutzer wird angeleitet, sich intensiv mit dem erwarteten Nutzen auseinanderzusetzen.
  • Transparenz und Vertrauen: Die Besorgnis eines manipulierten Gutachtens wird entkräftet. Der begleitende Gutachter legt seinen Standpunkt offen und agiert als Moderator des Prozesses.

3. Leistungsumfang im Detail

Die Leistungserbringung erfolgt in vier klar definierten Phasen:

  • Phase 1: Definition der Grundlagen
    • Gemeinsame Erarbeitung und Kurzbeschreibung der zu vergleichenden Lösungs-Varianten (V1 bis V10).
    • Gemeinsame Festlegung der individuellen Bewertungskriterien (bis zu 19 Ziel-, Bewertungs- und Messkriterien) inklusive der zugehörigen Dimensionen (z. B. €, kWh/a, Jahre).
  • Phase 2: Gewichtung der Kriterien
    • Anleitung des Auftraggebers bei der Durchführung eines Paarvergleichs zur Ermittlung der subjektiven Wichtigkeit der einzelnen Kriterien.
    • Aus diesem Vergleich wird für jedes Kriterium ein eindeutiger, numerischer Gewichtungsfaktor berechnet, der die persönlichen Prioritäten des Nutzers abbildet.
  • Phase 3: Bewertung der Varianten (Nutzwertbestimmung)
    • Moderation des Bewertungsprozesses, in dem der Auftraggeber (Nutzer) jede einzelne Variante anhand der festgelegten Kriterien bewertet.
    • Die Vergabe der Bewertungsnoten erfolgt auf einer Skala von 1 (sehr gut, ++) bis 5 (mangelhaft, --).
  • Phase 4: Auswertung und Dokumentation
    • Rechnerische Ermittlung des Gesamtnutzwerts für jede einzelne Variante. Das Ergebnis wird durch die gewichtete Summe der Einzelbewertungen gebildet.
    • Erstellung einer übersichtlichen Ergebnistabelle (Matrix), in der Eingabewerte und errechnete Ergebnisse klar voneinander getrennt sind.
    • Die Variante mit der kleinsten Ergebniskennzahl stellt die nach subjektiven Kriterien des Nutzers beste Lösung dar.

4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Die aktive und entscheidende Mitwirkung des Auftraggebers ist zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Leistung. Dies umfasst insbesondere die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit den eigenen Zielen und die persönliche
Durchführung der Kriteriengewichtung (Phase 2) und der Notenvergabe (Phase 3).

5. Ergebnis / Liefergegenstand

Der Auftraggeber erhält als Ergebnis der Leistung:

  • Ein vollständig ausgefülltes und ausgewertetes Bewertungsdokument in Tabellenform (Nutzwertanalyse-Matrix).
  • Eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse.
  • Eine klare, auf seinen eigenen Bewertungen basierende Empfehlung für die Vorzugsvariante.