Bedarfsplan des Bauherrn

Die "Bedarfsplanung im Bauwesen" entspricht einer systematischen und vollständigen Ermittlung der Anforderungen eines Bauherrn und der zukünftigen Nutzer, bevor die eigentliche Objektplanung (z. B. durch Ingenieure oder Architekten) beginnt.

Ihre Kerninhalte sind:

• Zweck: Fehler, Missverständnisse und teure Planungsänderungen zu vermeiden, indem zu Beginn eines Projekts eine klare und schriftliche Grundlage geschaffen wird.

• Grundprinzip: Sie übersetzt die Wünsche und Bedürfnisse (den "Bedarf") des Bauherrn in konkrete, messbare und prüfbare Anforderungen an ein Bauwerk.

• Prozess: Der Bedarfsplan ist gekennzeichnet durch einen strukturierten Prozess in mehreren Schritten vor. Die wichtigsten sind:

1. Projektkontext klären: Warum soll gebaut werden?

2. Projektziele festlegen: Was soll erreicht werden (Qualität, Kosten, Termine)?

3. Informationen erfassen: Alle relevanten Anforderungen systematisch sammeln.

4. Bedarfsplan erstellen: Die gesammelten Informationen in einem Dokument (dem "Bedarfsplan", oft auch als Raum- oder Funktionsbuch bezeichnet) zusammenfassen.

• Ergebnis: Das Ergebnis ist ein verbindlicher Bedarfsplan, der als "Lastenheft" für alle nachfolgenden Planer dient und sicherstellt, dass alle Beteiligten auf derselben Grundlage arbeiten. Gerne gebe ich den Bauherren eine Anleitung zur Erstellung der "Hausaufgaben". So lässt sich solide Basis für ein erfolgreiches Bauprojekt schaffen.